Über uns:

Die Arto-Freunde haben sich auf Initiative von Lothar Leonhardt zum ersten Mal im Juli 2005 in Enkirch an der Mosel getroffen um die erste Gemeinschaft der Arto-Freunde ins Leben zu rufen.

Im Laufe weiterer geselliger Treffen wurde diese Gemeinschaft gefestigt und vergrößert. Die Mitglieder haben sich auch ein paar Regeln auferlegt, allerdings ohne damit zu einem Verein zu anvancieren.

Zur Zeit gehören unserem Club 46 Artobesatzungen aus Deutschland, den Niederlanden, der Schweiz, aus Luxemburg und aus Finnland an.

Da wir uns als europäisch denkende und handelnde Gemeinschaft verstehen, haben wir als logische Konsequenz eine .eu-Domain geschaltet.

Wir sind nicht identisch mit den ArtoFlairfreunden. Die ehemaligen Flairfreunde haben den Namen Arto mit aufgenommen, nachdem die beiden Baureihen von Niesmann + Bischoff am Markt anders platziert wurden und einige Mitglieder der Flairfreunde auf Arto umgestiegen sind. Im Rahmen dieser Umbenennung haben die ArtoFlairfreunde neben ihrer ursprünglichen Internetadresse Flairfreunde.de auch die beiden Domains Arto-Freunde.de und Artofreunde.de für sich geschaltet.

Zielsetzung des Clubs:

Club der ARTO-Freunde


Gegründet  im Juli 2005
durch Eigner und deren Angehörigen von Reisemobilen
des Typ ARTO
Hersteller  Firma Niesmann + Bischoff
auf Initiative von Lothar Leonhardt.


Der
Club der ARTO-Freunde
ist kein eingetragener Verein,
sondern eine Gemeinschaft von Reisemobil -Freunden männlich wie weiblich, die den Gedankenaustausch über Reisemobile und deren Umfeld in  geselliger Form anstreben.

Die Zusammengehörigkeit wird durch die Teilnahme an gemeinsamen Treffen, in den unterschiedlichsten Regionen und Orten bekundet.

Aktiv und initiativ ist der
Club der ARTO-Freunde
durch Repräsentanten, die aus der Gemeinschaft heraus bestimmt werden.

Von demokratischen Grundsätzen geleitet verhält sich
 der
Club derARTO-Freunde
 unabhängig und finanziert sich durch Kostenumlage.

Mitglied kann jeder ARTO Eigner und dessen Partner werden.

Ein späterer Wechsel des Fahrzeugs führt nicht grundsätzlich zum Verlassen der Gemeinschaft.